Säumniszuschläge sind rechtens

Bei verspäteter Zahlung von Steuern oder Verwaltungskostenfallen Säumniszuschläge von einem Prozent pro Monat an.Trotz früherer Zweifel bestätigt der BFH: Die Höhe derSäumniszuschläge ist spätestens seit dem Zinsanstieg2022 verfassungsrechtlich unbedenklich (Beschluss vom

E-Rechnung ab 01.01.2025

Kurz: Alle Firmen!Denn seit dem 01.01.2025 muss jedes Unternehmen in der Lage sein,E-Rechnungen zu empfangen. Das gilt auch für Solo-Selbstständigeund Kleinunternehmer.Eine Übergangsfrist gibt es nicht.Ab 2028 wird die E-RechnungPflicht. Jetzt die Dienstleitung buchen…